Jetzt ist es sicher: Die Grundsteuerreform ist beschlossene Sache. Nach dem aktuellen Beschluss des Bundesrates wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform soll die bisherige Festlegung der Grundsteuer auf der Grundlage von Einheitswerten aktualisieren. Bis Ende 2024 haben die Bundesländer Zeit, die Neuregelung durchzuführen. Das könnte bedeuten, dass sich die einzelnen Länder für ganz unterschiedliche Lösungen entscheiden. Diskutiert werden aktuell mehrere Modelle.
Ob die neue Grundsteuer ab 2025 Hausbesitzern und Mietern generell höhere Kosten beschert, ist noch offen. Zumindest ein Teil der Grundstücke könnten durch die Reform einer erheblich höheren Grundsteuerbelastung ausgesetzt sein. Da die Grundsteuer auf die Miete umlegbar ist, würde das die Nebenkosten erhöhen.
Grundsteuerreform in Freiburg
In Freiburg ist die Grundsteuer nach derzeitiger Lage höher als in vielen anderen südwestdeutschen Städten wie Pforzheim, Stuttgart, Mannheim oder Karlsruhe. Deutschlandweit ist die Grundsteuer nur in 25 Städten höher als in Freiburg. Der Eigentümerverband Haus und Grund hat die Stadt deshalb aufgefordert, die Höhe der Grundsteuer zu senken (Bericht der Badischen Zeitung vom 26.09. 2019). Die Stadt reagierte zurückhaltend – und die Branche ist skeptisch: Fakten gibt es noch keine. Unser Team von der Stoll & Partner GmbH verfolgt die Diskussion und berät Sie gerne zum Thema Grundsteuerreform.
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