WEG-Verwaltung

In Deutschland gibt es heute rund 3 Mio. Eigentumswohnungen. Als Eigentümer stellen Sie an eine Hausverwaltung zu Recht hohe Ansprüche, schließlich ist Ihre Immobilie ein hoher Vermögenswert und über Jahrzehnte hinweg hat sich Wohnungseigentum als zuverlässige Altersvorsorge bewährt. Im Hinblick darauf wird es immer wichtiger, dass Ihr Wohneigentum professionell, verantwortungsbewusst und werterhaltend betreut wird.

Dabei sind Sie auf eine kompetente Hausverwaltung angewiesen, deren Tätigkeit sich nicht nur auf das Buchen von Zahlen und Erstellen von Abrechnungen beschränkt, denn:

…Hausverwaltung ist kein Nebenjob…

und vieles von dem, was wir tun, bleibt Ihnen verborgen.

Die grundsätzlichen Verwaltungsaufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz verbindlich festgeschrieben und ergeben sich aus unserem Verwaltervertrag, können und sollen jedoch nicht darauf beschränkt bleiben.
Unsere Tätigkeit lässt sich in 3 Hauptgebiete unterteilen:

1. Kaufmännische Betreuung:

Eine Immobilie zu verwalten ist stets mit großem buchhalterischen Aufwand verbunden. Allein die unterschiedlichen Anforderungen, welche Kosten auf welche Konten gebucht werden müssen, in welchem Umfang und auf welche Personen umgelegt werden können, bzw. müssen, erfordert Genauigkeit, hervorragendes Fachwissen und die Notwendigkeit, bezüglich Wohnrecht, Steuerrecht und sonstiger Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben. Dies gilt im gleichen Maße auch für die eingesetzte Software. Nicht zuletzt sind unsere Abrechnungen übersichtlich und leicht verständlich gestaltet.

2. Technische Betreuung/ Instandhaltung:

Mit langjährigen Handwerkspartnern und Hausmeisterdiensten sorgen wir für die Instandhaltung und in Notfällen auch für die schnelle Beseitigung von Problemen und Schäden. Selbstverständlich steht dieser Service unseren Kunden auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung.

3. Soziales Engagement:

Um mögliche Spannungen mit Mitbewohnern im Haus zu vermeiden und zu schlichten, sind wir auch in diesen Fragen für Sie da.
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Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen Sie als Eigentümer?

Was sieht der Eigentümer?
• Wirtschaftsplan
• Hausgeldabrechnung
• Eigentümerversammlung
• Rundschreiben
• Aushänge
• Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
• individuelle Leistungen wie Beratung und Information
• Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten die Verwaltungsbeiräte

• Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
• Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
• Ortstermine
• Beiratsgespräche
• Korrespondenz und Verträge
• Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
• Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht
Kaufmännische Leistungen:
• Buchen sämtlicher Geldein – und -ausgänge
• monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
• Bearbeitung von Lastschriftbuchungen
• Überwachen von Zahlungseingängen
• Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
• Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
• Rechnungskontrolle
• Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
• Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
• Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen
• Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
• Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
• Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
• Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
• Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
• Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommensteuer-, Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz

Technische Leistungen:
• Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
• Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführungen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
• Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
• Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
• Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (z.B. Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch- und Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
• Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen ( Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.)
• Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
• Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
• Beauftragen von Sachverständigen
• Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, VOB, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung:
• Korrespondenz mit Eigentümern
• Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
• Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
• Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
• Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
• Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen, etc.)
• Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen der Tagesordnung und Beschlussentwürfe zur Eigentümerversammlung
• Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versand an alle Eigentümer
• Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
• Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerblicher Nutzung)
• Ausbilden von eigenem Personal, Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
• Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, ErbbauVO, GrundbuchVO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht,….