Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht nun in den Bundestag. Es soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Was gilt ab 2024?
Bestehende Heizungen müssen laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz vorerst nicht ausgetauscht werden. Diese können weiterhin genutzt werden. Das gilt auch für kaputte Heizungen, die repariert werden können.
Beim Einbau neuer Heizungen gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regeln. Diese müssen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Es gibt allerdings großzügige Übergangsfristen, z.B. wenn die Heizung aufgrund von irreparablen Schäden ausgetauscht werden muss. Ebenso sollte das Gesetz nicht zur finanziellen Belastung für Eigentümer werden, auch in diesem Fall gelten erweitere Fristen.
Welche Lösungen gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der gemäß Gebäudeenergiegesetz vorgegebene Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent umgesetzt werden kann. Der Anteil kann entweder rechnerisch nachgewiesen werden oder man orientiert sich an gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten. Durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung, eine elektrische Wärmepumpe, oder eine Heizung auf Basis von Solarthermie kann der geforderte Anteil erreicht werden. Eine weitere Alternative bieten sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
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Quellen:
- https://www.geb-info.de/gebaeudeenergiegesetz-geg/gebaeudeenergiegesetz-aus-fuer-gas-verschoben
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942