Was gehört zu unseren zuverlässigen Leistungen der WEG-Verwaltung? Die Abkürzung WEG steht für das Wortungetüm Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Betreuung wir als beauftragte Hausverwaltung auf verschiedenen Ebenen übernehmen. Das Wohnungseigentumsgesetz, das Anfang 2020 durch die WEG-Reform modernisiert wurde, regelt die Aufgaben und Verpflichtungen der Hausverwaltung grundsätzlich. Mit diesem Wohnungseigentumsgesetz sind für Hausverwaltungen, Eigentümer von Immobilien und für Mieter zahlreiche neue Regelungen in Kraft getreten. Gerne informieren wir Sie persönlich zur WEG-Reform und zu unserer WEG-Verwaltung.
Die Hauptaufgaben einer WEG-Verwaltung
Wohnungseigentümer erwarten zu Recht eine fachgerechte, zuverlässige und werterhaltende Betreuung ihres Eigentums. Grundsätzlich legen wir sämtliche Aufgaben unserer Hausverwaltung wie auch die Verpflichtungen der Eigentümer in einem Verwaltervertrag fest. Je klarer dieser formuliert ist, desto geringer ist die Gefahr von Missverständnissen. Das erwähnte Reformgesetz wurde mit der Absicht verabschiedet, Abläufe zu vereinfachen sowie Befugnisse, Ansprüche und Rechte neu zu definieren und zu klären. Auf dieser Grundlage haben wir unseren Verwaltervertrag erstellt.
Im Wesentlichen kümmern wir uns um die Bereiche Kosten und Buchungen, Technik und Instandhaltung und gegebenenfalls um die Kommunikation unter den Parteien. Das erfordert kaufmännisches und rechtliches Wissen, Immobilien-Fachwissen, steuerrechtliche Kenntnisse und manchmal auch Fingerspitzengefühl. Für die technische Betreuung und Instandhaltung arbeiten wir mit verlässlichen Handwerksbetrieben und Hausmeisterdiensten zusammen.
Zur Information die wesentlichen WEG-Änderungen vom Januar 2020:
- Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen sind mit einfacher Mehrheit möglich
- In Anlagen mit mehr als neun bestehenden Sondereigentumsrechten besteht ein Anspruch auf die Bestellung einer zertifizierten Hausverwaltung
- Die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse von Hausverwaltern wurden erweitert, wobei die Größe der Anlage ausschlaggebend für das eigenverantwortliche Vorgehen eines Verwalters ist
- Die Organisation von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen wurde verschlankt
Eine korrekt arbeitende WEG-Verwaltung ist enorm wichtig, das wissen wir durch unsere lange Erfahrung in der Immobilienbranche und Hausverwaltung. Wir verfahren in rechtlicher, kaufmännischer, technischer und kommunikativer Hinsicht im Interesse unserer Auftraggeber. Unserer Firmenphilosophie entsprechend legen wir Wert darauf, als beauftragter Verwalter sorgfältig und verlässlich zu arbeiten.
Unser Team von Stoll & Partner unterstützt Sie professionell, umfassend und engagiert beim Immobilienkauf und -verkauf, in der Mietverwaltung und der Bauträgerberatung. Nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf!