Was sich beim Immobilienkauf 2023 ändert

Was verändert sich beim Immobilienkauf im neuen Jahr? Die Entwicklungen auf dem Immobilien-Markt bleiben deutschlandweit spannend. In Bezug auf die Preisentwicklung kann auf lange Sicht keine seriöse Prognose gestellt werden. Zwar sind die Preise für Wohnimmobilien zum ersten Mal seit zwölf Jahren bereits im dritten Quartal 2022 im Vergleich zum vorhergehenden Quartal gesunken (Quelle: vdpResearch GmbH), und ExpertInnen erwarten weiter sinkende Preise. Ob sich der Markt aber tatsächlich in diese Richtung entwickelt, wird das laufende Jahr zeigen.

Die wichtigsten Veränderungen beim Immobilienkauf im neuen Jahr

    Zinsen: Zur Zinsentwicklung lässt sich dagegen mehr sagen. Die Zinsen steigen; zum Jahresende 2022 lagen die Bauzinsen mit 3,5 bis 4 Prozent so hoch wie seit Jahren nicht mehr. FinanzierungsexpertInnen erwarten allerdings für die kommenden Monate nur mäßige Zinssteigerungen, was sich günstig auf die Bedingungen für einen Immobilienkauf auswirken dürfte.
    Förderung: Der Staat will den Immobilienkauf zur eigenen Nutzung ab April 2023 stärker unterstützen und sieht dafür insgesamt 1,1 Milliarden im Haushalt des Bundesbauministeriums vor. Geplant ist, insbesondere Familien mit kleinem Einkommen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank zu fördern.
    Energiestandard im Neubau: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht ab 2023 verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz im Neubau vor. Neue Standards beziehen sich auf den Jahresprimärenergiebedarf. Wer baut oder eine Neubauwohnung kauft, muss infolgedessen mit höheren Kosten rechnen.
    Solardachpflicht: Baden-Württemberg führt 2023 eine Solardachpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen ein. Wer also einen Altbau mit sanierungsbedürftigem Dach kauft, muss eine Solaranlage installieren.
    Steuervorteile durch Photovoltaik: Wer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach selber Strom erzeugen möchte, kann ab 2023 mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Die Mehrwertsteuer entfällt beim Kauf und bei der Montage kleinerer Anlagen und auch die Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern fällt weg.

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