Was ist neu beim Immobilienkauf 2021? In diesem Beitrag skizzieren wir die wichtigsten Änderungen des Gesetzgebers in Bezug auf einen Immobilienkauf im neuen Jahr. Natürlich informieren wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch, wie sich die Änderungen auf Ihren Immobilienkauf auswirken können.
Die wichtigsten Änderungen beim Immobilienkauf 2021 im Überblick
Schon seit Dezember 2020 gilt das „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Damit tragen Verkäuferseite und Käuferseite einer Immobilie jeweils 50 Prozent der Makler-Courtage. Mit dem Gesetz soll vermieden werden, dass der Käufer die Maklerkosten komplett tragen muss. Zudem ist die schriftliche Textform jetzt für Maklerverträge vorgeschrieben.
Von der Verlängerung des Baukindergeldes bis Ende März 2021 profitieren Familien, die sich ein Eigenheim kaufen. Der Staat zahlt pro Kind unter 18 Jahren jährlich 1.200 Euro im Zeitraum von maximal zehn Jahren, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht. Zu den Details wie zum Beispiel Haushaltseinkommens-Grenzen informiert die KfW-Bank.
Beim Kauf von Bestandsbauten greift das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits seit November 2020. Es beinhaltet, dass beim Kauf von Altbauten ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Wer einen Altbau gekauft hat und dann saniert, muss vorab ein Beratungsgespräch vorweisen.
Weitere neue Punkte beim Immobilienkauf oder Verkauf sind die steigenden Heizkosten, die steigende Mehrwertsteuer, die allgemeine Preisentwicklung von Immobilien, die höhere Wohnungsbauprämie sowie das neue Wohneigentumsgesetz (WEG), über das wir im News-Beitrag vom Dezember 2020 berichtet haben. Für die Entscheidung für oder gegen den Kauf einer Bestandsimmobilie mit etwaigem Sanierungsbedarf oder für eine Eigentumswohnung, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt, sind diese neuen Fakten natürlich von Belang. Gerne informieren wir Sie detailliert zu diesen und weiteren Einzelheiten in Bezug auf Ihren Immobilienkauf.
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