Hausverwaltung – zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Eine kompetente Hausverwaltung erfordert Sachkenntnis, Verantwortungsbewusstsein und Zeit. Was sie leisten muss und darf, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von 1951, dessen erneute Reform jetzt vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurde und im Sommer abgeschlossen sein soll. Die geplanten Änderungen betreffen Mieter, Eigentümer und Hausverwalter. Wir informieren Sie gerne zur aktuellen Reform des WEG sowie zu unseren WEG-Leistungen in kaufmännischer, technischer und sozialer Hinsicht.

Im Rahmen der Coronakrise ist uns die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter sehr wichtig. Wir halten uns in Bezug auf die Regelungen und Empfehlungen immer auf dem Laufenden und setzen diese vorschriftsmäßig um.

Neue Kompetenzen für die Hausverwaltung

Die geplante WEG-Reform wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, beinhaltet sie doch beträchtliche Veränderungen für alle Betroffenen. Die Ansprüche von Mietern gegenüber ihren Vermietern sollen – zum Beispiel durch den angedachten Rechtsanspruch auf eine Ladestation für Elektroautos – erweitert werden; Eigentümer sollen vor allem durch eine erleichterte Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung profitieren.
Die Änderungsvorschläge für die Hausverwaltung sehen eine Erweiterung der Entscheidungsfreiheiten vor: In Zukunft soll die Hausverwaltung eigenständiger handeln dürfen, laut dem Gesetzentwurf des Justizministeriums bei allen „Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, über die eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer nicht geboten ist“. Die Art der Maßnahmen wird im Unterschied zum derzeitigen WEG nicht genannt. Kritiker erkennen hier Konfliktpotential: Der fehlende Aufgabenkatalog könnte zu Diskussionsbedarf zwischen Eigentümern und Hausverwaltung führen.
Der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) sieht die geplante größere Eigenständigkeit in Bezug auf gewöhnliche Verwaltungsaufgaben positiv. Er bemängelt aber, dass einer Hausverwaltung künftig keine konkreten Aufgaben mehr zugewiesen werden. Das sei, angesichts ständig anwachsender Verwalterpflichten, nicht sachgerecht und könne Fragen zur Haftung aufwerfen.

Unsere lange Erfahrung in der Hausverwaltung bestätigt in der Tat, dass die Anforderungen an eine korrekt arbeitende Hausverwaltung stetig steigen. Hier sehen wir uns in rechtlicher, kaufmännischer, technischer und kommunikativer Hinsicht im Interesse unserer Auftraggeber in der Pflicht, sorgfältig zu arbeiten. Das gehört zu unserer Firmenphilosophie: Als alteingesessenes Immobilien- und Hausverwaltungsunternehmen legen wir Wert darauf, dem uns entgegengebrachten Vertrauen immer gerecht zu werden.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie professionell beim Immobilienkauf und -verkauf, Mietverwaltung und Bauträgerberatung. Nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf!